Jahrelang nicht verfolgt

16. September 2022, Dr. Christine Leithäuser



Ein kurzer Prozess

Donnerstag, 8. September, Amtsgericht Wuppertal. Der Fortsetzungstermin in der Strafsache vor dem Schöffengericht, 13 Ls 12/21 unter Richter Kloß fällt aus. Der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Dr. Waider aus Düsseldorf, erscheint nicht. Dem Angeklagten, Günter Simon, hatte der Richter bereits am ersten Verhandlungstag gestattet, den weiteren Prozesstagen fern zu bleiben. Nach einer guten Stunde Wartezeit entlässt der Richter sichtlich überrumpelt die Zeugen. Er äußert auf Nachfrage, der Prozess müsse „ganz neu aufgerollt“ werden.

Die jahrelangen Ermittlungen gegen Günter Simon mündeten in eine Anklage wegen sieben Fällen, meist Umweltstraftaten, dazu Urkundenfälschungen in Verbindung mit dem Transport und der Lagerung gefährlicher Stoffe. Bislang gab es zwei Verhandlungstage, vernommen wurden zwei ehemalige Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen Simon beteiligt war, sowie der Ressortleiter der Abteilung 106 der Stadt Wuppertal, zuständig für Umweltschutz. Die dem Angeklagten angelasteten Straftaten liegen teilweise fast zehn Jahre zurück.

Eine sogenannte Verständigung – der Hauptverhandlung vorangehende Erörterungen über das Strafmaß zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidigung – konnte nicht getroffen werden. Richter und Staatsanwaltschaft hatten eine zweijährige Bewährungsstrafe angeboten, wenn Günter Simon ein vollständiges Geständnis ablege. Das hatte er abgelehnt.

Nun ist der Strafprozess erst einmal beendet. Nach §229, Abs. 4 der Strafprozessordnung dürfen zwischen zwei Verhandlungstagen nicht mehr als drei Wochen liegen. Diese Zeitspanne war am 8. September erreicht. Interessant ist, dass eigentlich eine Woche vorher hätte verhandelt werden sollen. Auf Antrag der Verteidigung - wegen eines privaten Termins – wurde die Sitzung verschoben. Ist es Zufall oder Absicht, dass der Verteidiger den Prozesstag platzen lässt?


Eine verspätete Anklage

Oberstaatsanwältin Heuermann listet in der Anklage am 11. August 2022 die Straftaten auf, die im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 von Günter Simon verübt worden sein sollen.

  • Zwischen 2012 und 2015 wurden 9837 m³ ungeprüfter Bauschutt auf einem 5400m² großen Grundstück am Simonshöfchen in Wuppertal Vohwinkel illegal deponiert.
  • Beim Abriss eines Wohnhauses und Nebengebäudes in Langenfeld wurden im Jahr 2014 asbesthaltige Abfälle auf dem dortigen Grundstück vergraben.
  • Ebenfalls 2014 in Langenfeld wurde ein ehemaliger Luftschutzbunker mit asbesthaltigem Abfall und Lösungsmittelresten verfüllt. Mit der Freilegung im August 2017 wurden dort PCB und PAK nachgewiesen.
  • Ab August 2014 wurde in Solingen auf einem Grundstück an der Bergstraße ein Gebäude abgerissen. Fehlende Sachkundenachweise, nicht beachtete Arbeitsschutzbestimmungen und gefälschte Entsorgungsnachweise führten zur Stillegung der Baustelle durch die Bezirksregierung Düsseldorf im März 2015.
  • Auf dem sogenannten Dörrenhaus-Gelände in Heiligenhaus, einem 14.500 m² großen ehemaligen Firmenareal, wurden die aufstehenden Betriebsimmobilien abgerissen. Im September 2015 legte die Bezirksregierung Düsseldorf die Baustelle still. Trotzdem wurde der Abbruch bis 2016 fortgesetzt. Entsorgungsnachweise fehlen oder sind gefälscht. Asbesthaltige Abfälle wurden vor Ort mit Bauschutt vermischt und deponiert.
Die Hauptverhandlung beginnt mit der Vernehmung des ehemaligen Geschäftsführers der SOP Galabau, eine der Firmen, die Günter Simon betrieben hat. Er schildert, dass er im guten Glauben die Geschäftsführung übernommen, tatsächlich aber nie Entscheidungsbefugnis erhalten hätte. Im Jahr 2014 kündigte er im Streit, nachdem ihm Baggerfahrer von der illegalen Entsorgung in Langenfeld berichteten. Ähnliches berichtet der zweite Zeuge in Bezug auf das Dörrenhaus-Gelände, es wird ein Muster deutlich. Gutgläubige Angestellte werden zu Geschäftsführern, übernehmen Firmenanteile, bleiben de facto aber untergeordnete Helfer. So versuchte Günter Simon für die Ordnungsbehörden „unsichtbar“ zu bleiben.

Dennoch: Hinweise auf die illegalen Tätigkeiten gab es von Anfang an. Warum haben die zuständige Umweltbehörde und die Staatsanwaltschaft Wuppertal jahrelang nichts unternommen?


Ein Teil der Deponie auf dem Dörrenhaus-Gelände in Heiligenhaus



Ein erheblicher Schaden

Nach § 326 Strafgesetzbuch (StGB) kann wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Das setzt voraus, dass durch die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern möglich war.

Handlungen, die gegen das Abfallverbringungsgesetz verstoßen, z.B. die „Verbringung von Abfällen ohne behördliche Zustimmung“ oder die „Vermischung mit anderen Abfällen“, werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 50 000 Euro belegt. Verstöße gegen die Dokumentationspflichten ziehen Geldstrafen bis zu 10 000 Euro nach sich. Diese gelten je Handlung.

Der Umgang mit Bauschutt sowie mit gefährlichen Stoffen ist sehr detailliert gesetzlich geregelt. Das umschließt den Abriss, die Behandlung, die Trennung, den Transport und die Lagerung von Abfällen. Hat eine Ordnungsbehörde den Verdacht auf eine Straftat, muss sie die Polizei verständigen, welche ermittelt und an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Letztere entscheidet darüber, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Allein auf dem Grundstück am Simonshöfchen wurden zwischen 2012 und 2014 laut Anklage knapp 10 000 m³ verunreinigter Bauschutt der Deponieklassen III-IV abgelagert. Dazu kommt eine unbekannte Menge gefährlicher Abfälle wie Asbest, Teer etc., die untergemischt wurden. Das sind etwa 18 000 Tonnen, bzw. die Ladung von 720 Sattelaufliegern. Die Nachbarn haben sich von Anfang an an die Umweltbehörde der Stadt Wuppertal gewandt, die Korrespondenz ist dokumentiert , ebenso haben sie mehrere hundert Fotografien von den Anlieferungen gemacht. Diese beweisen, dass Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik sowie gefährliche Stoffe dort deponiert wurden. Dazu und zu weiteren Fällen hatte die lokale Presse schon im Jahr 2015 berichtet.

Nicht verunreinigter Bauschutt kann derzeit für etwa 112 Euro je m³ entsorgt werden, ohne Transport. Die Entsorgungskosten für verunreinigten Bauschutt liegen bei 345 Euro pro m³. Wenn also die illegale Deponie am Simonshöfchen aufgelöst würde, ist allein an Entsorgungskosten mit 3,45 Mio Euro zur rechnen, zuzüglich der Ladungs- und Transportkosten von 120 000 Euro (7 Euro je Tonne), zuzüglich der Beprobungen wegen der untergemischten Sonderabfälle, zuzüglich der Entsorgungskosten für Sonderabfälle. Asbesthaltige Dachplatten z.B. werden pro kg berechnet. Soll eine Menge entsorgt werden, die 200 m² Dachfläche entspricht, lägen die Kosten dafür bei ca. 10 000 Euro. So kommt man auf einen Gesamtschaden, der jedenfalls über 3,6 Mio Euro liegt, nur um das Grundstück am Simonshöfchen zu sanieren. Falls sich überhaupt ein Entsorger findet, der diese Mengen annehmen will.

Für den Betrieb der illegalen Deponien, die in der Anklage genannt werden, könnte der Verursacher ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden. Beispiel Simonshöfchen: Mindestens 720 illegale Fahrten mit Sattelaufliegern. In jedem Fall fehlende Genehmigungen, in jedem Fall ungenehmigte Vermischung von Abfällen. Ist auch in nur einem Fall ein Bußgeld von der Umweltbehörde Wuppertal seit dem Jahr 2012 erhoben worden?

Jetzt jedenfalls scheint es zu spät zu sein. Günter Simon hat sich als vermögenslos erklärt, er wird von einem Pflichtverteiliger vertreten. Und sein Aufenthaltsort ist ungewiß. Am ersten und am dritten Prozesstag weisen Zuschauer die Oberstaatsanwältin und den vorsitzenden Richter darauf hin, dass er an seiner Meldeadresse nach ihrer Anschauung nicht wohnt, allerdings eine Adresse in Málaga habe, ein Ferienapartment in einer Wohnanlage mit Park und Swimmingpool. Eigentümerin soll Simons Ehefrau sein. Angeblich soll auf Günter Simon in Spanien zudem ein hochpreisiges Auto zugelassen sein.


Die von Zeugen genannte Ferienanlage, in der Günter Simon wohnen soll. Kartendaten Inst. Geogr. Nacional 2022, google.de/maps



Weitere Ermittlungen

Günter Simon werden nicht nur Umweltstraftaten zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell auch wegen Betrugs. Der jüngste Fall datiert aus dem Jahr 2021/22. Im Interview schildern die Betroffenen Edgar Bungart und Pascal Greil den Verlauf wie folgt: Günter Simon habe Edgar Bungart über einen gemeinsamen Bekannten angesprochen, ob er nicht die GS Engineering GmbH übernehmen wolle. Letztlich kam es aber im Oktober 2021 zu einer Neugründung, der Terra One GmbH mit Sitz in Haan mit demselben Firmenzweck: Abbrucharbeiten, Entsorgung, Handel mit Baumaschinen.

Günter Simon wurde von Edgar Bungart als Bauleiter der Terra One eingestellt. Pascal Greil, der als kaufmännischer Angestellter für die GS Engineering arbeitete, blieb auf seinem Posten. Im November verkaufte Simon den Maschinenpark der GS Engineering GmbH für 535 500 Euro an die Terra One GmbH. Für das operative Geschäft wurde bis April 2022 das Firmengrundstück der GS Engineering GmbH, Vohwinkeler Straße 145f in Wuppertal, genutzt. Simon ließ die weiteren Angestellten im Glauben, er sei weiterhin Geschäftsführer. Bungart fiel das zunächst nicht auf. Er betreut noch weitere Firmen und war nicht ständig vor Ort.

Simon jedenfalls, so Bungart, habe zwischen Oktober 2021 und April 2022 die Abriss- und Entsorgungsarbeiten der Terra One als GS Engineering GmbH in Rechnung gestellt und die Erträge auf eigene Konten umgeleitet. Die Kosten gingen zu Lasten der Terra One. Zudem habe er mehrere Maschinen aus dem Fuhrpark der Terra One weiterverkauft. Auch diese Erträge sind verschwunden. Auf dem Grundstück Vohwinkeler Straße 145f, Wuppertal, habe er ab November 2021 verunreinigten Bauschutt und Sonderabfälle illegal vermischt und gelagert. Erst im April 2022 seien diese Machenschaften aufgekommen, da Pascal Greil im Büro die von Simon erstellten Rechnungen entdeckte, diesen zur Rede stellte und letztlich Edgar Bungart informierte. Jener kündigte Simon fristlos und erstattete am 14.04.2022 Strafanzeige wegen Betruges, Untreue, Diebstahl, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und illegaler Müllentsorgung bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal (Az 20 Js 338/22). Über ein Zwangsvollstreckungsverfahren versucht er gegenwärtig, die verlorenen Erträge und Sachwerte zurück zu erhalten. Einige der von ihm ursprünglich erworbenen Maschinen konnten von der Polizei Mettmann lokalisiert werden, werden aber von der Staatsanwaltschaft Wuppertal bislang nicht frei gegeben.

Das Amtsgericht Wuppertal hat am 02.06.2022 auf Antrag der Terra One GmbH als Gläubigerin im Zwangsvollstreckungsverfahren einen Durchsuchungsbeschluss (Az. 441 M27/22) für die Privat- und Geschäftsräume von Günter Simon erlassen. Laut Bungart habe die Durchsuchung bis zum 15.08.2022 nicht stattgefunden. Da Günter Simon zuletzt am 11.08.2022 vor Gericht erschienen ist, ist es denkbar, dass er danach nach Spanien in seine Ferienwohnung gereist ist und noch vorhandene Vermögenswerte mitgenommen hat.


Ansicht des Firmengeländes Vohwinkeler Str. 145f, Wuppertal. Im Vordergrund die im November 2021 angelegte illegale Deponie. Das Gelände soll zwangsversteigert werden.


Edgar Bungart hat am 28.07.2022 die Geschäftsführung der Terra One GmbH abgegeben. Neuer Geschäftsführer ist der ehemalige kaufmännische Mitarbeiter, der die falschen Rechnungen entdeckte, Pascal Greil. Arbeitsfähig ist die Terra One GmbH ohne Maschinen derzeit nicht, soll aber nun mit dem neuen Geschäftsführer neu aufgebaut werden.

Bungart erhebt noch weitere Vorwürfe: Simon habe als Geschäftsführer der GS Immobilien GmbH der Firma ALPHA SAAD Property Development GmbH, vertreten durch Edgar Bungart, einen Teil des sogennanten Dörrenhaus-Geländes zu verkaufen versucht. Das Grundstück war zum Zeitpunkt des Notartermins am 22. Dezember 2020 u.a. mit mehreren Eigentumsübertragungsvormerkungen belastet. Das bedeutet, dass bereits andere Kaufverträge existierten. Dazu kamen Grundschulden in Höhe von insgesamt 3 Mio Euro sowie Sicherungshypotheken in Höhe von knapp 60 000 Euro. Der Notar Klaus Günther, Duisburg, versicherte angeblich mündlich während des Termins, dass die eingetragene Wohnpark Heiligenhaus GmbH vom Kauf zurücktreten wolle. Es wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass die ALPHA SAAD Property Development GmbH, obwohl die Rückabwicklung noch zu vollziehen sei, dennoch eine Anzahlung von 250 000 Euro nach Unterschrift an die GS Immobilien GmbH zu zahlen hätte. Zudem wurden "die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks [ausgeschlossen]" (S. 12 Kaufvertrag, Urkundenrolle Nr.813/2020g). Bungart unterschrieb und zahlte. Eigentümer des Geländes ist er nie geworden. Die 250 000 Euro hat er nicht zurück erhalten. Der Notar Günther ist derzeit auch als Rechtsanwalt für Herrn Simon tätig.


Fazit

Die Tätigkeiten von Günter Simon im Raum Wuppertal, die zur Anklage vor dem Amtsgericht führten, begannen im Jahr 2012 und dauerten bis 2016. Weitere Straftaten, die ihm zur Last gelegt werden könnten, sind derzeit Gegenstand von Ermittlungen, eine Anklage ist noch nicht terminiert. Es gibt derzeit mehrere Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn. Laut Aussagen von Zeugen hat er bis einschließlich April 2022 illegale Deponien angelegt und sich des Vermögens dritter Personen bemächtigt. Wahrscheinlich ist, dass er diese Vermögenswerte verschoben hat, sodass die Gläubiger darauf keinen Zugriff erhalten werden.

Warum konnte er diese Handlungen weitgehend ungestört über einen so langen Zeitraum betreiben? Warum hat das Ressort Umweltschutz in Wuppertal die Deponie am Simonshöfchen so lange geduldet? Warum kommt es erst im Jahr 2022 zu einer begrenzten Anklage vor dem Amtsgericht und nicht vor dem nächst höheren Gericht, angesichts dieser Fülle von Straftaten und der beträchtlichen Schadenshöhe?

Man wünschte sich, die zuständigen Behörden wären schneller und resoluter gewesen. Derweil scheint die Sonne im schönen Malaga einem ungestörten 68-jährigem Unternehmer ins Gesicht.